Ohne Bild und Ton sind die Player nur Kisten!

Anders ausgedrückt, wenn wir Musik hören wollen, oder wenn wir einen Film anschauen, geht das nicht ohne eine Quelle. Normalerweise ist das dann ein Player für das schwarze Gold (Vinyl), oder für die Silberlinge (CD/DVD/BD oder 4K UHD). Und noch die Bandmaschinen für Tonband und Cassette. Oder man hat noch LaserDisc oder ein anderes Format im Einsatz. Das kann aber aktuell auch ein Streaming sein, oder das können auf dem heimischen Mediaserver gespeicherte Musik- oder Filmdateien sein und das können Daten vom Smartphone sein. Eigentlich gibt es eine Vielzahl von Optionen, wovon die zuletzt genannten allerdings erst in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben.
 
 
Wir beschränken uns aber hier als CD-Museum auf die physischen Versionen von Bild und Ton und somit auf den Teilbereich, der auf silbernen und goldenen Scheiben, die manchmal auch knallbunt sein können, unsere Abspielgeräte versorgt. Das Thema Daten in Form von Spiele oder beispielsweise Nachschlagewerke kommt dann auch noch hinzu.
Anmerkung: Das oben gezeigte Bild sind Inhalte aus der Startbox der PolyGram-Gesellschaften für die Stützpunkthändler zum Start der CD-Einführung im März 1983 in Europa. Nicht ganz, denn die kleine Figur oben rechts wurde von einer lieben Freundin gebaut und zeigt deutlich, die CD hat auch als Schminkspiegel einen Zusatznutzen!
 
   
 
 

Lizenzen - Lizenzen - Lizenzen!

Doch fangen wir bei den Ursprüngen an, als die Audio-CD 1982/1983 eingeführt wurde. Und da kamen auch schon Themen für die Musikindustrie hoch, die in der Vinylwelt auch nicht unbekannt waren. Zur Einführung der Compact Disc und auch in den ersten Jahren gab es ein Problem: Der Tonträger CD war neu und somt gab es einfach auch noch keine Titel und Interpreten in diesem Format. Das lag daran, dass in den Verträgen der Künstler mit den Plattenfirmen einfach das Medium CD nicht vorgesehen war. Also musste erst neu verhandelt werden und das dauerte bei einigen Vertragspartnern dann schon mal etwas länger.
Die Musikindustrie ist das, was der Name schon sagt, eben eine Industrie, deren Produkt Musik heißt. Dort gibt es Spezialisten für alle Dinge und in vertraglichen Fragen mischen dann die Juristen mit. Natürlich wird ein Künstler/Interpret unterstützt mit all den Dingen, die man hat. Ob es nun das Aufnahmestudio ist, ob es das Marketing und das Merchandising ist und ob es um Kontakte zu den Medien geht. Überall ist die vorhandene Struktur hilfreich und ist ein Teil der Vermarktungskette. Da stehen eigentlich nur die bedeutenden Künstler und Interpreten als gleichwertiger Partner auf der Bühne des Geschehens und kleine oder neue Künstler können das akzeptieren, oder eventuell sich nach einem Independent als Partner umsehen.
So gesehen war die Compact Disc ein Tonträger, der bei bestehenden Verträgen durchaus eine Bedeutung hatte, um die Bedingungen auch für die Künstler zu verbessern. Natürlich gab es auch viele Künstler und Interpreten, wo sowas nie ein Thema war, weil eben beiderseitig alles auf Augenhöhe abgewickelt wurde. Da die Rechte an den Tonträgern und Titeln oft bei den Künstlern lagen, haben einige die Veröffentlichung auf dem Tonträger Compact Disc auch schon mal bei einem anderen Label untergebracht. Wenn also etwas vorschnell ein Titel auf CD in Auftrag gegeben wurde, geschah das auch schon mal ohne die vertragliche Grundlage.
 
Hier nun drei Beispiele, wo die Lizenzfrage offen, oder auch mehr oder weniger - sagen wir es so - ausgeblendet wurde.
   
         
The Beatles - Abbey Road David Bowie - same The Shadows - Guardian Angel
Wohl einer der begehrtesten und auch aktuell noch in dieser Version gesuchtesten Compact Disc.
Veröffentlicht bereits Ende 1982 in Japan und auch nur dort. Und das, obwohl hierfür keine offiziellen Lizenzen vorlagen. Der Informationsfluss war 1982/83 noch nicht so schnell wie heute und so dauerte es dann, bis die Vermarktung in Japan gestoppt werden konnte.
  Diese Compact Disc wurde 1983 von Phonogram (PolyGram-Label) veröffentlicht und bereits nach einer Woche wieder zurückgerufen. Eben weil keine Lizenzen vorlagen.
Allerdings dauerte es etwas länger, bis auch insbesondere Japan und Hong Kong reagierte. Die spätere Vermarktung erfolgte dann über das Plattenlabel DERAM..
  Die Veröffentlichung der Compact Disc erfolgte parallel zur Vinyl-Version. Polydor glaubte, hier auch die entsprechenden Rechte zu haben. Doch diese lagen bei TELDEC und so wurde die Auslieferung gestoppt und die CD zurückgerufen.
Die CD als neue TELDEC-Version kam dann auch erst im Jahre 1985 auf den Markt.
         
         
Was dann daraus wurde. Hier am Beispiel Abbey Road von den Beatles:
Version 1: Japan 1982 Version 2: Japan 1987 Version 3: Europa 1987
The Beatles - Abbey Road   The Beatles - Abbey Road   The Beatles - Abbey Road
EMI/Odeon   EMI/Odeon   EMI/Parlophone
CP35-3016   CP32-5353   CDP 7 46446 2
Veröffentlicht Oktober 1982   Veröffentlicht Oktober 1987   Veröffentlicht Oktober 1987
Version ohne Lizenz   Offizielle Version Japan   Offizielle Version Europa
               
               
Es gibt weitere Beispiele dieser Art. Denn als die Plattenfirmen erkannten, wie erfolgreich die Compact Disc ist, wollten alle mit ihren Musik-Katalogen dabei sein. Der Engpass war die Herstellung der silbernen Scheiben und so bauten die Majors der Musikindustrie ihre eigenen Presswerke und auch für andere Unternehmen gab es genug zu tun in diesem explodierenden Markt. Diese Goldgräberstimmung war auch der Grund, warum es dann auch Presswerke gab, die auch Produktionen zweifelhafter Herkunft ausführten. Und hiermit sind die CDs gemeint, die man allgemein als Bootleg oder Counterfeits bezeichnet.
 
   
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